Keine Regulierung des Mietenmarktes
Anlass der von Seiten der Mietervertretungen und interessierter politischer Seite geäußerten Forderungen nach einer Regulierung des Mietenmarktes in Deutschland sind lokale sogenannte Überhitzungen, die zu Schwierigkeiten von Mietern führen, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang die Kosten der Kaltmiete, die Betriebskosten und die Maklergebühr.
Genaue Untersuchungen über den tatsächlichen Umfang und damit die Anzahl der benachteiligten Mieter liegen nicht vor. Die Bundesbank und die Internetplattform immobilienscout24 berichten aktuelle über die Entwicklung der Kauf- und Mietenpreise (FAZ vom 16.11.2012). In Ballungszentren und Großstädten wie Hamburg, München, Frankfurt, Köln, Berlin, aber auch Freiburg und Stuttgart wird Wohnraum teurer. Insgesamt stellt die Anzahl der Betroffenen nur einen Bruchteil aller Mieter dar, bereits deshalb besteht kein Regulierungsanlass. Der hohe Betriebskostenanteil in der Warmmiete spricht ebenfalls dagegen. Im Immobiliensektor ist zudem streitig, ob in Deutschland eine Immobilienblase entsteht, so dass auch Kaufpreisüberhitzungen in Ballungszentren nur bedingt auf Dauer zu Beeinträchtigungen des Mietmarktes führen müssen. Immobilienscout 24 eine Mietsteigerung von 2,85 Prozent im Landesdurchschnitt an.
Bevor reguliert wird, ist die Mobilität der Mieter gefragt, die in Randbezirke oder andere Orte ausweichen müssen. Das führt nicht zu Ausgrenzungen oder Getthos , da es sich nicht um Problemmieter handelt. Engpässe auf Teilmärkten wie für Studenten in Universitätsstädten sind temporär. Der Politik muss daran gelegen sein, in Ballungszentren geförderten Wohnraum zu schaffen, außerhalb den benachteiligten Vermietermarkt zu stützen. Die Vermieter sind durch die energetischen Vorgaben zu massiven Investitionen gezwungen, die häufig an die Mieter nicht weiter gegeben werden können. Eine Kappung der Neumieten oder der Modernisierungsmieten verhindert Investitionen in neuen Wohnraum. Nach Ansicht von Michael Wolf, Präsident des Vermieterverein e.V. , sollte der Staat vorrangig die Investitions- und Betriebskosten reduzieren. Gleichzeitig sollten Verwaltergebühren als Betriebskosten anerkannt werden, um Maklerkosten, zu reduzieren, da Verwalter geringere Gebühren verlangen.